Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1137
BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78 (https://dejure.org/1979,1137)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1979 - 7 B 172.78 (https://dejure.org/1979,1137)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 7 B 172.78 (https://dejure.org/1979,1137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Saisonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge auf bestimmten Straßen eines Badeortes - Umfang des eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 354
  • DÖV 1979, 721
  • DÖV 1979, 730
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78
    Zu dieser Frage hat aber das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß der Umfang des eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauchs jeweils nur soweit reicht, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert, und daß dabei auch abzustellen ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten (vgl. z.B. Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 4.72 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 155 S. 175, und vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - in BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75][3]) und damit auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 4.72

    Anbringung eines Warenautomaten im Straßenraum vor dem eigenen Ladengeschäft

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78
    Zu dieser Frage hat aber das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß der Umfang des eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauchs jeweils nur soweit reicht, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert, und daß dabei auch abzustellen ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten (vgl. z.B. Urteile vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 4.72 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 155 S. 175, und vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - in BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75][3]) und damit auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung.
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1979 - 7 B 172.78
    Darum liegt auch der weiterhin geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 12.72 - (NJW 1975 S. 1528) nicht vor, die der Kläger ebenfalls daraus ableitet, daß das Verkehrsverbot des Beklagten die bestimmungsmäßige Nutzung seines grundstückseigenen Einstellplatzes zeitweilig verhindere.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks

    Insoweit sind die Bedürfnisse der Anlieger indes nur in ihrem Kern (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358) und die Zufahrt zu einem Anliegergrundstück mit einem Fahrzeug nur geschützt, soweit es die angemessene Nutzung des Grundeigentums unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten in dem Sinne erfordert, dass der Anlieger auf die Zufahrt angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 12.72 - Buchholz 407.51 Art. 8 BayStr WG Nr. 1; Beschl. v. 26.06.1979 - 7 B 172.78 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 192; Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 60.85 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7; Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. November 1976 - BVerwG 7 B 121.76 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 3; vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - NJW 1980, 354; vom 28. Mai 1986 - BVerwG 7 B 142.85 - speziell zum Verkehrsverbot in ... vgl. Beschluß vom 9. Mai 1986 - BVerwG 7 B 143.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 5) hat das Berufungsgericht die Anordnung eines derartigen Verbotes als grundsätzlich gerechtfertigt angesehen.

    Bleibt die Zugänglichkeit für andere Kraftfahrzeuge, z.B. für gewerbliche Lieferungen oder für Lieferungen von Gegenständen des täglichen Bedarfs erhalten, so schützt das Recht auf Anliegergebrauch regelmäßig nicht vor solchen Erschwernissen des Zugangs, die sich aus einer besonderen örtlichen Lage ergeben, etwa in einem innerstädtischen Ballungsraum (vgl. BVerwGE 54, 1/4 sowie Beschlüsse vom 15. November 1976 a.a.O. und vom 13. Mai 1995 a.a.O.) oder - wie hier - im Zentrum eines besonders schutzwürdigen Kurortbereiches (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1979 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 07.12.1979 - II BA 64/79

    Verletzung subjektiver Rechte durch die Teilentwidmung eines Parkplatzes;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 09.05.1986 - 7 B 143.85

    Kraftfahrer - Saisonverkehrsverbot - Erteilung der Ausnahmegenehmigung -

    Dabei hat das Berufungsgericht im Hinblick auf die vom Kläger begehrte Ausnahmegenehmigung nicht die Rechtsprechung des Senats verkannt, wonach durch verkehrsregelnde Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 und Abs. 1 a StVO, zumal wenn sie zum Schütze des Kur- und Erholungswerts eines Badeorts erlassen worden sind, in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte persönliche Handlungsfreiheit - also auch soweit diese die Wahrnehmung sozialer Aufgaben betrifft - ebenso eingegriffen werden kann wie in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübung und in den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Beschlüsse vom 15. November 1976 - BVerwG 7 B 121.76 - in Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 3, vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 7 B 221.78 - und vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in NJW 1980, 354 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5).

    Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich zugleich, daß das Urteil des Berufungsgerichts nicht von den Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 15. November 1976 und 26. Juni 1979, a.a.O.) abweicht, die die Beschwerde genannt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 3311/94

    Zur Frage der Umwidmung einer Verkehrsfläche im Falle des erweiterten Ausbaus

    Auf den verfassungsrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Anliegergebrauch - der auch gar nicht die Möglichkeit der Zufahrt zum Grundstück mit dem eigenen Fahrzeug erfaßt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1979 - 7 B 172.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5) - kann sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil er - entsprechend der Konzeption des Bebauungsplans - eine Zufahrtsmöglichkeit über den Wohnweg zu seinem Grundstück besitzt und deshalb auf eine Zufahrt über den streitigen Verbindungsweg zum Zwecke der angemessenen Nutzung seines Wohngrundstücks gar nicht angewiesen ist.
  • BVerwG, 23.12.1980 - 7 CB 119.80
    Insoweit steht der Anlieger jedem anderen Benutzer der Straße rechtlich gleich (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5 = NJW 1980, 354 und vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 7 B 216.78 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 4; ferner Kodal, Straßenrecht, 3. Aufl. 1978, Kap. 25 S. 460).
  • BVerwG, 13.05.1985 - 7 B 229.84
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Straßenanlieger in seinem Recht, am Gemeingebrauch der Straße teilzunehmen, der Gemeinschaftsaufgabe der Straße, die durch übergreifende Verkehrsinteressen der Allgemeinheit geprägt und durch das Straßenverkehrsrecht ausgestaltet wird, unterworfen ist und damit verbundene Verkehrsregelungen hinnehmen muß, solange der grundgesetzlich gewährleistete Kern des Anliegergebrauchs nicht berührt ist, d.h. die Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davorliegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Straßenverkehrsnetz in ausreichender Weise erhalten bleiben (Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = DVBl. 1982, 1098; Beschluß vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5 = NJW 1980, 354).
  • VG Halle, 11.09.2009 - 1 A 244/07

    Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Aufstellung eines

    Dieser Schutz reicht aber grundsätzlich nur soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. August 1994 - 23 A 1518/92 -, [...]; BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 15.75 -, [...]; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1979 - 7 B 172/78 -, [...] ).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 7 B 142.85

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Die Rechtsprechung des Senats hat bereits geklärt, daß durch verkehrsbeschränkende Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 StVO, zumal wenn sie gemäß § 45 Abs. 1 a StVO zum Schütze des Kur- und Erholungswerts eines Badeorts erlassen worden sind, in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübung ebenso eingegriffen werden kann wie in den durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Beschlüsse vom 15. November 1976 - BVerwG 7 B 121.76 - in Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 3 und vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in NJW 1980, 354 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.09.1984 - 7 B 5.84
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts sind in rechtlicher Hinsicht, insbesondere hinsichtlich der Reichweite des grundrechtlich geschützten Anliegerrechts unbedenklich (vgl. BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75] [3]; Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - in NJW 1983, 770 [771] = DVBl. 1982, 1098; Beschluß vom 26. Juni 1979 - BVerwG 7 B 172.78 - in NJW 1980, 354 = DÖV 1979, 721); gegen sie sind, soweit sie tatsächliche Feststellungen enthalten, Verfahrensrügen nicht erhoben worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht